Befund-Lexikon · Drittland/Transfer · Verstoß
Cloudflare-Proxy (IP-Übertragung an US)
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 6 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 44 ff. DSGVO
Die Nutzung von Cloudflare als Reverse-Proxy überträgt die IP-Adressen aller Besucher an Cloudflare, Inc. (USA). Dies stellt eine Drittlandübermittlung nach Art. 44 DSGVO dar.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Die Übermittlung erfolgt bei jedem Seitenaufruf ohne Einwilligungsmöglichkeit.
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Hosten Sie externe Ressourcen lokal oder laden Sie sie erst nach Einwilligung; prüfen Sie die DPF-Zertifizierung Ihrer US-Dienstleister.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check · Datenschutzerklärung-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 2.000 – 5.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.