Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß

Cookie-Lebensdauer übermäßig (über 13 Monate)

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 12 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

§ 25 TDDDG · Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenminimierung) · Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicherbegrenzung)

Nach der „Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien" der Datenschutzkonferenz (DSK 2021) sowie ständiger Verwaltungspraxis sollte die Lebensdauer einwilligungspflichtiger Cookies 12-13 Monate nicht überschreiten. Längere Speicherfristen verletzen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) und der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Wie der Scanner den Befund feststellt

Ein oder mehrere nicht-essenzielle Cookies haben eine Lebensdauer von über 13 Monaten.

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Begrenzen Sie Cookie-Laufzeiten auf das Erforderliche; die DSK-Orientierungshilfe zieht bei 13 Monaten die Grenze. Laufzeiten setzen Sie im Tag-/CMP-Setup bzw. beim Dienst selbst.

Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 1.0003.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.