Befund-Lexikon · Drittland/Transfer · Verstoß

Externe Einbindung von Google Fonts

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 15 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 DSGVO · Art. 44 ff. DSGVO · § 823 Abs. 1 BGB

Die externe Einbindung von Google Fonts überträgt die IP-Adresse des Nutzers an Google LLC (USA). Nach LG München I (Az. 3 O 17493/20) stellt dies einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO dar, wenn keine Einwilligung vorliegt.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Google Fonts wird extern von fonts.googleapis.com/fonts.gstatic.com eingebunden. Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Besuchers an Google LLC übertragen. Eine Einwilligung wird nicht eingeholt. Das Hosting der Schriftarten auf eigenen Servern wäre technisch trivial möglich.

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Hosten Sie die Schriften lokal (Download der WOFF2-Dateien, Einbindung per @font-face) und entfernen Sie die Requests an fonts.googleapis.com/fonts.gstatic.com — seit dem LG-München-Urteil das Standardvorgehen.

Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check · Datenschutzerklärung-Generator

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 5.00010.000 (LG München I, Az. 3 O 17493/20). Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.