Befund-Lexikon · Drittland/Transfer · Verstoß
Externe Einbindung von Google Fonts
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 15 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 DSGVO · Art. 44 ff. DSGVO · § 823 Abs. 1 BGB
Die externe Einbindung von Google Fonts überträgt die IP-Adresse des Nutzers an Google LLC (USA). Nach LG München I (Az. 3 O 17493/20) stellt dies einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO dar, wenn keine Einwilligung vorliegt.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Google Fonts wird extern von fonts.googleapis.com/fonts.gstatic.com eingebunden. Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Besuchers an Google LLC übertragen. Eine Einwilligung wird nicht eingeholt. Das Hosting der Schriftarten auf eigenen Servern wäre technisch trivial möglich.
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Hosten Sie die Schriften lokal (Download der WOFF2-Dateien, Einbindung per @font-face) und entfernen Sie die Requests an fonts.googleapis.com/fonts.gstatic.com — seit dem LG-München-Urteil das Standardvorgehen.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check · Datenschutzerklärung-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 5.000 – 10.000 € (LG München I, Az. 3 O 17493/20). Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.