Befund-Lexikon · Datenschutz · Prüfhinweis
Fehlende Datenschutzerklärung
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 4 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 13 DSGVO · Art. 14 DSGVO · § 3a UWG
Der Verantwortliche ist nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, den Betroffenen zum Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten umfassend zu informieren. Die Datenschutzerklärung muss von jeder Unterseite aus erreichbar sein.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Auf der Website ist keine Datenschutzerklärung verlinkt. Damit wird die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO nicht erfüllt.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Stellen Sie eine von jeder Seite aus erreichbare Datenschutzerklärung bereit — der kostenlose Generator erstellt sie aus den real erkannten Diensten Ihrer Website.
Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 3.000 – 8.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.