Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß
Fehlende gleichwertige Ablehnungsmöglichkeit
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 4 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 7 Abs. 3 DSGVO · EDPB Guidelines 05/2020
Die Einwilligung muss frei widerruflich sein (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der EDPB fordert eine gleichwertige Ablehnungsmöglichkeit auf der ersten Ebene des Cookie-Banners.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Der Cookie-Banner bietet keinen gleichwertigen Ablehnen-Button. Die Möglichkeit zur Ablehnung ist gegenüber der Zustimmung visuell benachteiligt oder erst auf einer zweiten Ebene erreichbar.
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Ergänzen Sie auf der ersten Banner-Ebene einen zum „Akzeptieren" gleichwertigen „Ablehnen"-Button (gleiche Größe, gleiche Sichtbarkeit, ein Klick).
Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 3.000 – 8.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.