Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß

Fehlende gleichwertige Ablehnungsmöglichkeit

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 4 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

§ 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 7 Abs. 3 DSGVO · EDPB Guidelines 05/2020

Die Einwilligung muss frei widerruflich sein (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der EDPB fordert eine gleichwertige Ablehnungsmöglichkeit auf der ersten Ebene des Cookie-Banners.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Der Cookie-Banner bietet keinen gleichwertigen Ablehnen-Button. Die Möglichkeit zur Ablehnung ist gegenüber der Zustimmung visuell benachteiligt oder erst auf einer zweiten Ebene erreichbar.

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Ergänzen Sie auf der ersten Banner-Ebene einen zum „Akzeptieren" gleichwertigen „Ablehnen"-Button (gleiche Größe, gleiche Sichtbarkeit, ein Klick).

Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 3.0008.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.