Befund-Lexikon · Technik/Sicherheit · Verstoß

Fehlende HTTPS-Verschlüsselung

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 3 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

Art. 32 Abs. 1 DSGVO · § 3a UWG

Der Verantwortliche muss nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeignete technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen. HTTPS-Verschlüsselung ist Stand der Technik.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Erzwingen Sie HTTPS mit gültigem Zertifikat und beseitigen Sie unverschlüsselte Einbindungen.

Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 3.0008.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.