Befund-Lexikon · Technik/Sicherheit · Verstoß
Fehlende HTTPS-Verschlüsselung
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 3 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO · § 3a UWG
Der Verantwortliche muss nach Art. 32 Abs. 1 DSGVO geeignete technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen. HTTPS-Verschlüsselung ist Stand der Technik.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Erzwingen Sie HTTPS mit gültigem Zertifikat und beseitigen Sie unverschlüsselte Einbindungen.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 3.000 – 8.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.