Befund-Lexikon · Shop & Formulare · Prüfhinweis
Fehlende Widerrufsbelehrung
Rechtsgrundlage
§ 312d BGB · Art. 246a § 1 EGBGB · § 3a UWG
Online-Shops müssen Verbraucher vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren (§ 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).
Wie der Scanner den Befund feststellt
Auf der Website ist keine Widerrufsbelehrung auffindbar.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Ergänzen Sie die verbraucherrechtlichen Pflichtinformationen (Versand, Preise, Widerruf) und Datenschutzhinweise an Formularen.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 5.000 – 15.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.