Befund-Lexikon · Shop & Formulare · Prüfhinweis

Fehlende Widerrufsbelehrung

Rechtsgrundlage

§ 312d BGB · Art. 246a § 1 EGBGB · § 3a UWG

Online-Shops müssen Verbraucher vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehren (§ 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB).

Wie der Scanner den Befund feststellt

Auf der Website ist keine Widerrufsbelehrung auffindbar.

Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.

So beheben Sie den Befund

Ergänzen Sie die verbraucherrechtlichen Pflichtinformationen (Versand, Preise, Widerruf) und Datenschutzhinweise an Formularen.

Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 5.00015.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.