Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Prüfhinweis
Fehlender Cookie-Consent-Banner
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 10 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO · § 3a UWG
Nach § 25 Abs. 1 S. 1 TDDDG darf die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Nutzers oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen. Die Einwilligung setzt nach Art. 7 DSGVO eine informierte, freiwillige und aktive Handlung voraus, die typischerweise über einen Cookie-Consent-Banner eingeholt wird.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Auf der Website ist kein Consent-Management-System (CMP) implementiert. Ein Zugriff auf die Endeinrichtung erfolgt gleichwohl durch die im HTTP-Log dokumentierten Drittanbieter-Requests. Mangels CMP fehlt es an der erforderlichen Einwilligungsmöglichkeit.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Binden Sie ein Consent-Management (CMP) ein, bevor einwilligungspflichtige Dienste laden — oder verzichten Sie auf diese Dienste. Der kostenlose Cookie-Banner-Generator liefert fertigen, rechtskonformen Code.
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Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 5.000 – 10.000 € (LG Köln, Az. 31 O 194/22). Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.