Befund-Lexikon · Technik/Sicherheit · Verstoß

HTTP-Zugang nicht auf HTTPS umgeleitet

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 5 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

Art. 32 Abs. 1 DSGVO

Auch bei vorhandenem HTTPS-Zertifikat verlangt Art. 32 Abs. 1 DSGVO, dass personenbezogene Daten ausschließlich verschlüsselt übertragen werden. Ein offener HTTP-Zugang ohne Forced-Redirect ermöglicht Man-in-the-Middle-Angriffe und den unverschlüsselten Versand von Formulardaten.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Erzwingen Sie HTTPS serverseitig (301-Redirect von http:// auf https://) und setzen Sie einen HSTS-Header.

Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 1.5004.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.