Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Prüfhinweis
Kein gleichwertiger Widerrufs-Mechanismus für Cookie-Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 3 DSGVO · EDPB Guidelines 03/2022 Rn. 86 ff.
Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf der Einwilligung „ebenso einfach" sein wie die Erteilung. Die EDPB-Leitlinien 03/2022 (Deceptive Design Patterns) konkretisieren das: Der Wiederaufruf der Cookie-Einstellungen muss jederzeit auf jeder Unterseite zugänglich sein — entweder durch ein dauerhaft sichtbares Floating-Icon, einen permanenten Footer-Link oder einen vergleichbaren Mechanismus. Eine Einwilligungs-Schaltfläche, die nur einmal beim Seitenaufruf erscheint, erfüllt die Anforderung nicht.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Auf der Seite ist nach Banner-Klick kein Mechanismus erkennbar, mit dem die Cookie-Einwilligung gleichwertig zur Erteilung widerrufen werden könnte.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Stellen Sie sicher, dass einwilligungspflichtige Dienste erst nach aktivem Opt-in laden und das Banner eine gleichwertige Ablehnung bietet.
Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 2.000 – 5.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.