Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß

Meta/Facebook Pixel vor Einwilligung

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 3 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

§ 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 44 ff. DSGVO

Das Meta Pixel überträgt Nutzer-Daten (IP, Browserverhalten) an Meta Platforms, Inc. (USA) und setzt Tracking-Cookies. Ohne Einwilligung verstößt dies gegen § 25 Abs. 1 TDDDG.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Koppeln Sie den Meta-Pixel strikt an die Marketing-Einwilligung — kein Basiscode-Laden vor dem Opt-in, auch nicht im „eingeschränkten" Modus.

Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 5.00015.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.