Befund-Lexikon · Drittland/Transfer · Verstoß
Server-Standort außerhalb EU/EWR
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 4 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 44 ff. DSGVO · Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO
Wenn der Webserver außerhalb der EU/EWR und außerhalb der Länder mit Angemessenheitsbeschluss steht, wird bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers (personenbezogenes Datum nach EuGH-Rechtsprechung) in ein Drittland übermittelt. Eine solche Übermittlung erfordert geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO (Standardvertragsklauseln, BCR) sowie eine entsprechende Aufklärung in der Datenschutzerklärung nach Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Die Hauptdomain wird von einem Server im Land ausgeliefert. Die damit verbundene Drittlandübermittlung von Besucher-IP-Adressen ist nur zulässig, wenn entsprechende Garantien gesetzt und in der Datenschutzerklärung dokumentiert sind.
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Hosten Sie externe Ressourcen lokal oder laden Sie sie erst nach Einwilligung; prüfen Sie die DPF-Zertifizierung Ihrer US-Dienstleister.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check · Datenschutzerklärung-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 1.500 – 4.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.