Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß
Tracker werden trotz Reject weiter geladen
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 1 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 3 DSGVO · § 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 4 Nr. 11 DSGVO
Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass eine erteilte Einwilligung jederzeit so einfach widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde. Wenn nach Klick auf Reject-Button trotzdem Tracking-Dienste laden, wird der Wille des Nutzers ignoriert und die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO sind nicht erfüllt. § 25 Abs. 1 TDDDG verlangt zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung vor dem Zugriff auf den Endgeräte-Speicher.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Nach einem Klick auf den Reject-Button im Cookie-Banner ({reject_button_text}) wurde die Seite neu geladen. Im HTTP-Log nach Reject sind weiterhin folgende Tracking-Dienste aktiv: {ignored_hosts}.
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Stellen Sie sicher, dass einwilligungspflichtige Dienste erst nach aktivem Opt-in laden und das Banner eine gleichwertige Ablehnung bietet.
Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 5.000 – 15.000 € (EDPB GL 03/2022; BGH I ZR 186/17 (Planet49)). Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.