Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß

Tracker werden trotz Reject weiter geladen

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 1 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

Art. 7 Abs. 3 DSGVO · § 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 4 Nr. 11 DSGVO

Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass eine erteilte Einwilligung jederzeit so einfach widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde. Wenn nach Klick auf Reject-Button trotzdem Tracking-Dienste laden, wird der Wille des Nutzers ignoriert und die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO sind nicht erfüllt. § 25 Abs. 1 TDDDG verlangt zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung vor dem Zugriff auf den Endgeräte-Speicher.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Nach einem Klick auf den Reject-Button im Cookie-Banner ({reject_button_text}) wurde die Seite neu geladen. Im HTTP-Log nach Reject sind weiterhin folgende Tracking-Dienste aktiv: {ignored_hosts}.

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Stellen Sie sicher, dass einwilligungspflichtige Dienste erst nach aktivem Opt-in laden und das Banner eine gleichwertige Ablehnung bietet.

Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 5.00015.000 (EDPB GL 03/2022; BGH I ZR 186/17 (Planet49)). Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.