Befund-Lexikon · Cookie/Consent · Verstoß
Tracking-Requests vor Einwilligung
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 42 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
§ 25 Abs. 1 TDDDG · Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Tracking-Dienste (Google Analytics, Meta Pixel, etc.) erfordern eine Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, da sie nicht für die Bereitstellung des Dienstes technisch erforderlich sind.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Vor jeglicher Nutzerinteraktion wurden Tracking-Requests an Drittanbieter gesendet. Zu diesem Zeitpunkt lag keine Einwilligung des Nutzers vor.
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Laden Sie Tracking-Skripte (Analytics, Pixel, Tag Manager) erst NACH aktiver Einwilligung. Bei Tag-Managern: alle Tags an den Consent-Status koppeln (Consent Mode bzw. Trigger-Bedingungen), nicht nur das Banner einblenden.
Passende Werkzeuge: Cookie-Banner prüfen · Cookie-Banner-Generator
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 5.000 – 15.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.