Befund-Lexikon · Datenschutz · Prüfhinweis

Unvollständige Datenschutzerklärung

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 61 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

Art. 13 Abs. 1 DSGVO · Art. 13 Abs. 2 DSGVO

Die Datenschutzerklärung muss die in Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO genannten Pflichtangaben enthalten: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Beschwerderecht.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Die Datenschutzerklärung ist unvollständig.

Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.

So beheben Sie den Befund

Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und gleichen Sie sie mit den tatsächlich eingesetzten Diensten ab; der kostenlose Scan liefert die konkrete Abgleichsliste.

Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 2.0005.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.