Befund-Lexikon · Datenschutz · Prüfhinweis
Unvollständige Datenschutzerklärung
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 61 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 13 Abs. 1 DSGVO · Art. 13 Abs. 2 DSGVO
Die Datenschutzerklärung muss die in Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO genannten Pflichtangaben enthalten: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Beschwerderecht.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Die Datenschutzerklärung ist unvollständig.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und gleichen Sie sie mit den tatsächlich eingesetzten Diensten ab; der kostenlose Scan liefert die konkrete Abgleichsliste.
Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 2.000 – 5.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.