Befund-Lexikon · Datenschutz · Prüfhinweis
Unvollständige Transparenz (Drittanbieter nicht dokumentiert)
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 45 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO · Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO
Der Verantwortliche muss die Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten benennen (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Wie der Scanner den Befund feststellt
Aktive Drittanbieter-Dienste werden in der Datenschutzerklärung nicht vollständig dokumentiert.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Benennen Sie in der Datenschutzerklärung alle tatsächlich eingesetzten Dienste mit Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger — der Scan zeigt Ihnen die real geladenen Dienste als Abgleichsliste.
Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 2.000 – 5.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.