Befund-Lexikon · Datenschutz · Prüfhinweis

Unvollständige Transparenz (Drittanbieter nicht dokumentiert)

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 45 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO · Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO

Der Verantwortliche muss die Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten benennen (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Wie der Scanner den Befund feststellt

Aktive Drittanbieter-Dienste werden in der Datenschutzerklärung nicht vollständig dokumentiert.

Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.

So beheben Sie den Befund

Benennen Sie in der Datenschutzerklärung alle tatsächlich eingesetzten Dienste mit Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger — der Scan zeigt Ihnen die real geladenen Dienste als Abgleichsliste.

Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 2.0005.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.