Befund-Lexikon · Impressum · Prüfhinweis
Unvollständiges Impressum
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 55 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
§ 5 Abs. 1 DDG
Das Impressum muss nach § 5 Abs. 1 DDG mindestens Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, ggf. Vertretungsberechtigten, Registereintrag und USt-IdNr. enthalten.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Das Impressum ist unvollständig.
Einordnung im Bericht: Prüfhinweis — automatisiert nicht abschließend belegbar; anwaltlich zu prüfen.
So beheben Sie den Befund
Ergänzen Sie alle Pflichtangaben nach § 5 DDG: vollständiger Name/Rechtsform, ladungsfähige Anschrift, schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit, ggf. Register, USt-IdNr., Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Angaben.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 2.000 – 5.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.