Befund-Lexikon · Barrierefreiheit (BFSG) · Verstoß
Unzureichender Farbkontrast (Barrierefreiheit)
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 50 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
§ 3 BFSG · WCAG 2.1 AA Kriterium 1.4.3
Textelemente müssen einen Kontrast von mindestens 4.5:1 aufweisen (WCAG 2.1 Kriterium 1.4.3).
Wie der Scanner den Befund feststellt
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Erhöhen Sie die Farbkontraste auf mindestens 4,5:1 für Fließtext bzw. 3:1 für großen Text (WCAG 2.1 AA). Kontrast-Checker zeigen die betroffenen Paarungen konkret an.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 1.000 – 3.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.