Befund-Lexikon · Impressum · Verstoß
Veraltete Rechtsverweise im Impressum
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 37 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
§ 5 DDG (ehem. § 5 TMG)
Das Telemediengesetz (TMG) wurde zum 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Verweise auf § 5 TMG sind veraltet.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Ersetzen Sie Verweise auf das abgelöste Telemediengesetz (TMG) durch das seit Mai 2024 geltende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); prüfen Sie auch MDStV-/RStV-Reste.
Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 1.000 – 3.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.