Befund-Lexikon · Impressum · Verstoß

Veraltete Rechtsverweise im Impressum

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 37 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

§ 5 DDG (ehem. § 5 TMG)

Das Telemediengesetz (TMG) wurde zum 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Verweise auf § 5 TMG sind veraltet.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Ersetzen Sie Verweise auf das abgelöste Telemediengesetz (TMG) durch das seit Mai 2024 geltende Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); prüfen Sie auch MDStV-/RStV-Reste.

Passende Werkzeuge: Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 1.0003.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.