Befund-Lexikon · Datenschutz · Verstoß
Veraltete Rechtsverweise in der Datenschutzerklärung
Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 1 % der Websites zu finden.
Rechtsgrundlage
TDDDG (ehem. TTDSG)
Das TTDSG wurde durch das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) abgelöst. Verweise auf TTDSG sind veraltet.
Wie der Scanner den Befund feststellt
Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).
So beheben Sie den Befund
Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und gleichen Sie sie mit den tatsächlich eingesetzten Diensten ab; der kostenlose Scan liefert die konkrete Abgleichsliste.
Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check
Abmahnrisiko
Streitwert-Orientierung: 1.000 – 2.000 €. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.
Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.