Befund-Lexikon · Datenschutz · Verstoß

Veraltete Rechtsverweise in der Datenschutzerklärung

Im Audit-Report Münsterland 2026 (512 geprüfte Websites) war dieser Befund auf 1 % der Websites zu finden.

Rechtsgrundlage

TDDDG (ehem. TTDSG)

Das TTDSG wurde durch das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) abgelöst. Verweise auf TTDSG sind veraltet.

Wie der Scanner den Befund feststellt

Einordnung im Bericht: Verstoß — technisch belegbar (z. B. durch HTTP-Log oder wörtliches Zitat).

So beheben Sie den Befund

Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärung und gleichen Sie sie mit den tatsächlich eingesetzten Diensten ab; der kostenlose Scan liefert die konkrete Abgleichsliste.

Passende Werkzeuge: Datenschutzerklärung-Generator · Kostenloser Website-Check

Abmahnrisiko

Streitwert-Orientierung: 1.0002.000. Eine Abmahnung verlangt typischerweise eine strafbewehrte Unterlassungserklärung plus Kostenerstattung — die Behebung vorab ist fast immer die günstigere Option.

Hinweis: Diese Seite ist eine technische Orientierung und keine Rechtsberatung. Die rechtliche Einordnung des Einzelfalls obliegt einer Anwältin oder einem Anwalt.