
Wer in Deutschland aktuell Spiegel.de, Welt.de, BILD.de, FAZ.net oder eines der über 200 contentpass-Mitgliedsmedien aufruft, kennt das Bild: Vor dem ersten Artikel erscheint ein Banner mit nur zwei Optionen — "Akzeptieren und weiter" (Tracking durch dutzende Drittanbieter) oder "Pur-Abo abschließen" (3-5 € pro Monat, dafür werbefrei). Eine kostenlose Ablehnen-Variante? Nicht vorgesehen. Genau dieses Konstrukt — "Pay or Consent" — steht unter wachsendem rechtlichem Druck. Mit dem laufenden EuGH-Vorlageverfahren zu Meta könnte 2026/27 die Grundlage für ein deutschlandweites Aus dieser Praxis fallen.
Was ist ein Pur-Modell?
Das "Pur-Modell" (auch: Pay-or-Consent, Bezahl-Modell, Abo-Wahl) ist eine Reaktion auf die nach § 25 TDDDG erforderliche Einwilligung zu Tracking-Cookies. Statt einen gleichwertigen Reject-Button anzubieten, stellt der Betreiber zwei Optionen zur Wahl:
Kostenlos. Einwilligung in alle Tracking-Cookies, Personalisierung, Werbenetzwerke, häufig 50–150 Drittanbieter, oft mit USA-Datentransfer.
3–8 € pro Monat. Werbefrei und ohne Tracking. Bezahlung erforderlich, häufig auch Registrierung mit Klarnamen.
Wirtschaftlich nachvollziehbar: Werbung ohne Tracking generiert deutlich weniger Erlöse, und die Verlage haben einen realen Finanzierungsbedarf. Datenschutzrechtlich allerdings ist die Konstruktion an mehreren Stellen umstritten — vor allem dort, wo der Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung an den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos geknüpft wird.
Der zentrale rechtliche Knackpunkt: Art. 7 Abs. 3 DSGVO
Die Vorschrift ist eindeutig:
"Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. […] Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."
In der typischen Pur-Implementierung sieht das so aus: Die Einwilligung wird mit einem Klick auf einen großen Button erteilt. Im Datenschutzhinweis steht dann sinngemäß: "Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie ein contentpass-Abo abschließen." Diese Asymmetrie — ein Klick zur Erteilung, ein kostenpflichtiger Vertragsabschluss zum Widerruf — ist der wahrscheinlich klarste rechtliche Verstoß im gesamten Konstrukt.
EDPB Opinion 08/2024: Klare Position bei großen Plattformen
Im April 2024 veröffentlichte der European Data Protection Board die Opinion 08/2024, die sich explizit mit "Consent or Pay"-Modellen großer Online-Plattformen befasst. Die Kernaussagen:
- Echte freie Wahl: Eine kostenpflichtige Bezahl-Alternative ist in den meisten Fällen keine echte Wahl im Sinne des Art. 4 Nr. 11 DSGVO. Damit fehlt es an der Freiwilligkeit der Einwilligung.
- "Equivalent alternative" gefordert: Plattformen müssen typischerweise eine zusätzliche, kostenlose Variante ohne behavioural advertising anbieten — also weder Tracking noch Bezahlung.
- Bezahlung kein Freibrief: Das Argument "wer nicht zustimmen will, kann ja zahlen" trägt nicht. Die Aufsichtsbehörden bewerten Pay-or-Consent als faktischen Zwang zur Zustimmung.
Wichtig: Die Opinion adressiert große Plattformen (gemeint sind primär Meta-Dienste). Ob klassische Verlagsangebote in den gleichen Anwendungsbereich fallen, ist juristisch noch offen. Der EuGH klärt das voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 in der Sache zu Metas "Pay or Okay".
DSK-Beschluss 2023: Verhaltene Akzeptanz unter Bedingungen
Die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) hatte bereits im März 2023 einen Beschluss zu Pur-Abo-Modellen gefasst — in vorsichtig zustimmender Tonlage. Voraussetzungen für eine zulässige Konstruktion sind nach DSK:
- Echter Mehrwert der Bezahl-Variante (z. B. werbefrei, Premium-Inhalte) — kein reines Datenschutz-Lösegeld.
- Angemessener Preis im Bagatell-Bereich — die DSK nannte Beträge unter ca. 5 €/Monat als noch akzeptabel.
- Volle Transparenz über Zwecke der Datenverarbeitung, Empfänger und Drittstaatentransfers in der ersten Banner-Ebene.
- Kein Kopplungsverbot-Verstoß: Die Datenverarbeitung darf nicht über das hinausgehen, was zur Refinanzierung der Werbung tatsächlich erforderlich ist.
Der DSK-Beschluss hat den Verlagen praktisch grünes Licht gegeben — und entsprechend hat sich das Pur-Modell seitdem flächendeckend etabliert. Die EDPB-Opinion 18 Monate später hat die Tonlage allerdings deutlich verschärft. Deutsche Aufsichtsbehörden bewegen sich seither zwischen den beiden Polen.
Stichprobe: 6 deutsche Großverlage im Test
Wir haben sechs prominente deutsche Pur-Anbieter mit unserem Scanner geprüft. Erkannt werden Pur-Konstruktionen über Brand-Indikatoren (contentpass, Spiegel+, F+, Welt+, BILDplus, ZEIT+), Banner-Text-Trigger ("werbefrei" + Preisangabe, "Mit Werbung weiterlesen") sowie Widerruf-spezifische Wendungen.
| Verlag | Pur-Anbieter | Preis (Mon.) | Pur erkannt |
|---|---|---|---|
| spiegel.de | SPIEGEL+ | ab 4,99 € | ✓ |
| welt.de | WELT+ | ab 9,99 € | ✓ |
| faz.net | F+ | ab 2,95 € | ✓ |
| bild.de | BILDplus | ab 7,99 € | ✓ |
| computerwoche.de | contentpass | ab 3,99 € | ✓ |
| datacenter-insider.de | contentpass | ab 3,99 € | ✓ |
Gemeinsamer Befund bei allen sechs Sites: Der Widerruf der Einwilligung ist in der Datenschutzerklärung explizit nur über den Abschluss des Pur-Abos beschrieben. Eine kostenfreie, gleichwertige Widerrufsmöglichkeit fehlt. Das ist nach dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO der wahrscheinlich angreifbarste Punkt — unabhängig vom Ausgang des EuGH-Verfahrens zu Meta.
noyb-Klagewelle und parallele Verfahren
Die NGO noyb (None Of Your Business) um Max Schrems hat seit 2024 mehrere Beschwerden gegen Pay-or-Consent-Konstruktionen eingereicht — sowohl gegen Meta als auch gegen deutsche Verlagshäuser. Mehrere Verfahren laufen aktuell bei den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden. Die französische CNIL hat in einem ähnlich gelagerten Fall bereits ein Bußgeld gegen einen Verlag verhängt; die österreichische DSB hat Pur-Modelle in mehreren Bescheiden untersagt.
Die deutsche Lage bleibt vorläufig uneinheitlich. Erste Verwaltungsentscheidungen werden nach dem EuGH-Urteil zu Meta erwartet — voraussichtlich 2026/27.
Was bedeutet das für Website-Betreiber?
Wenn Sie kein Verlag sind
Für klassische Unternehmens-Websites, Online-Shops oder Dienstleister-Sites ist das Pur-Modell keine sinnvolle Option. Die DSK-Voraussetzung "echter Mehrwert" trifft typischerweise nicht zu, und das Risiko-Profil ist gemessen am Erlöspotenzial ungünstig. Die korrekte Lösung bleibt: gleichwertiger Reject-Button auf der ersten Banner-Ebene, kein Tracking ohne aktive Einwilligung, Widerruf per einfachem Klick im Datenschutz-Center.
Wenn Sie Verlag oder Medienhaus sind
Selbst wenn Sie an einem Pur-Modell festhalten wollen: Sorgen Sie unbedingt für einen kostenlosen, einfachen Widerrufsmechanismus — z. B. einen Link im Footer "Cookie-Einstellungen ändern", der das Banner erneut öffnet und ein einfaches Reject ermöglicht (auch nach erteilter Einwilligung). Diese Anpassung kostet wenig, schützt aber vor dem klarsten DSGVO-Verstoß.
Beobachten Sie zusätzlich das EuGH-Verfahren zu Meta sehr genau. Sollte der Gerichtshof der EDPB-Linie folgen, wird die deutsche Praxis innerhalb weniger Monate angepasst werden müssen — oder Bußgelder folgen.
Was ScanCompliance.de prüft
Unser Scanner erkennt Pay-or-Consent-Konstruktionen automatisiert und meldet sie als eigenständigen Befund pay_or_consent_revocation_barrier:
- Brand-Detection für die häufigsten Pur-Anbieter (contentpass, SPIEGEL+, WELT+, F+, BILDplus, ZEIT+)
- Erkennung von Banner-Mustern: "werbefrei"-Hinweis kombiniert mit Preisangabe (€/Monat)
- Cross-Origin-iframe-Detection bei Sourcepoint-CMPs (z. B. Spiegel, FAZ)
- Verifikation des Widerruf-Mechanismus durch Auswertung des Datenschutzerklärungs-Volltexts
Fazit
Pay-or-Consent ist die wirtschaftliche Reaktion deutscher Verlage auf die strengen Tracking-Regeln — und gleichzeitig eines der derzeit meistdiskutierten datenschutzrechtlichen Konstrukte. Auch wenn die DSK 2023 noch grünes Licht gab: Die EDPB-Linie 2024 und die laufende EuGH-Vorlage zu Meta lassen erwarten, dass der kostenpflichtige Widerruf in der heute üblichen Form nicht haltbar bleibt. Verlage sollten frühzeitig einen kostenfreien Widerrufspfad ergänzen; alle anderen Website-Betreiber sind mit dem klassischen Reject-Button auf der ersten Banner-Ebene besser bedient.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine technisch-rechtliche Einschätzung auf Grundlage aktuell veröffentlichter Aufsichtsbehörden-Positionen und Rechtsprechung dar. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Cookie-Banner Ihrer Website prüfen
Findet unser Scanner ein Pay-or-Consent-Muster oder andere Cookie-Banner-Verstöße? Kostenlose Erstanalyse in unter 60 Sekunden.
Jetzt Cookie-Banner testen