Wissensbank—Barrierefreiheit

Website-Barrierefreiheit prüfen lassen: selbst oder extern?

Redaktion ScanCompliance——6 Min. Lesezeit
Abgehakte Symbole für Kontrast, Überschriften, Sprache, Fokus und Untertitel als Sinnbild für einen abgeschlossenen Prüfauftrag

Einen Teil der Barrierefreiheit einer Website können Sie selbst prüfen, für einen anderen Teil braucht es Fachwissen und Erfahrung mit Hilfsmitteln wie Screenreadern. Dieser Beitrag hilft bei der Entscheidung, ob Sie die Barrierefreiheit Ihrer Website selbst prüfen oder prüfen lassen, welche Arten externer Prüfung es gibt und woran Sie ein brauchbares Angebot und einen brauchbaren Prüfbericht erkennen.

Was Sie selbst prüfen können

Ohne Vorkenntnisse lassen sich zwei Dinge erledigen: ein automatischer Test und einfache Stichproben von Hand. Der BFSG-Check im kostenlosen Scan prüft mit axe-core die maschinell messbaren WCAG-2.1-AA-Kriterien, etwa Farbkontraste, Alternativtexte und Beschriftungen. Wie Sie danach mit Tastatur, Zoom und Screenreader nachprüfen, beschreibt der Ratgeber Website auf Barrierefreiheit prüfen.

Die Grenze dieser eigenen Prüfung liegt dort, wo es um Bewertung statt um Messung geht. Automatisierte Werkzeuge erkennen etwa 30–40 % der WCAG-Kriterien zuverlässig. Ob ein Alternativtext das Bild treffend beschreibt, ob eine Fehlermeldung verständlich ist oder ob ein selbst gebautes Auswahlmenü mit Screenreader bedienbar ist, verlangt Erfahrung. Das W3C schreibt zu seiner Prüfmethode WCAG-EM (englisch), dass ihre Anwendung Kenntnisse der WCAG, barrierefreier Gestaltung, assistiver Technologien und der Art voraussetzt, wie Menschen mit Behinderungen digitale Angebote nutzen.

Wann eine externe Prüfung sinnvoll ist

Ob Sie Fachleute beauftragen, hängt vor allem davon ab, wie komplex die Website ist und wofür Sie das Ergebnis brauchen. Eine externe Prüfung kommt besonders in diesen Fällen in Betracht:

  • Die Website hat einen Shop, eine Buchung oder ein Kundenkonto mit mehrstufigen Formularen.
  • Es gibt selbst entwickelte Bedienelemente wie Filter, Konfiguratoren, Karten oder Dialoge.
  • Ein Relaunch steht an, und Barrierefreiheit soll von Anfang an in die Umsetzung einfließen.
  • Sie brauchen eine nachvollziehbare Grundlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG.
  • Das eigene Team oder die Agentur hat die Seite gebaut und prüft sie nun selbst; ein Blick von außen findet oft, was im Alltag übersehen wird.

Für eine kleine Website mit wenigen Inhaltsseiten und einem Kontaktformular reichen automatischer Test und eigene Stichproben häufig als Ausgangspunkt. Ob das BFSG für Ihr Angebot gilt, ordnet der Selbsttest auf der Seite zum BFSG-Check ein. Er gibt eine Ersteinordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Welche Arten externer Prüfung es gibt

Prüfung gegen einen Standard

Fachleute prüfen eine Auswahl von Seiten Kriterium für Kriterium gegen die WCAG oder die europäische Norm EN 301 549, auf die das BFSG verweist. Das Ergebnis zeigt, welche Anforderungen erfüllt sind und welche nicht. In Deutschland gibt es dafür auch standardisierte Prüfverfahren; der BIK BITV-Test etwa prüft Websites, Webanwendungen und Apps gegen BITV 2.0 und EN 301 549 und bietet daneben eine Selbstbewertung an.

Tests mit Nutzern

Bei einem Nutzertest bedienen Menschen mit Behinderungen die Website, etwa mit Screenreader oder Vergrößerung, und schildern, wo sie nicht weiterkommen. Das W3C beschreibt in seinem Leitfaden zur Einbeziehung von Nutzern in die Prüfung (englisch), dass solche Tests Probleme zeigen, die eine reine Konformitätsprüfung nicht findet. Zugleich hält es fest, dass ein Nutzertest allein nicht feststellen kann, ob eine Website barrierefrei ist, und empfiehlt, beide Ansätze zu verbinden.

Begleitung während der Entwicklung

Statt einer einzigen Prüfung am Ende lassen sich auch Entwürfe, Seitenvorlagen oder einzelne Komponenten prüfen, bevor sie auf vielen Seiten eingesetzt werden. Fehler, die in der Vorlage behoben werden, tauchen später auf keiner Seite mehr auf.

Den Prüfauftrag vorbereiten

Eine gute Vorbereitung spart Zeit auf beiden Seiten. Stellen Sie vor dem Auftrag zusammen:

  • eine Liste der Seitenvorlagen und der wichtigsten Abläufe, etwa Suche, Bestellung oder Terminbuchung
  • Zugänge zu einer Testumgebung, Testkonten und eine Möglichkeit, den Bestellablauf ohne echte Zahlung zu durchlaufen
  • eine Übersicht eingebundener Dienste wie Cookie-Banner, Chat, Zahlungs- oder Buchungs-Widgets
  • den Bericht eines aktuellen automatischen Scans
  • eine Ansprechperson, die Rückfragen zur Technik beantworten kann

Es lohnt sich, die maschinell messbaren Fehler vorher zu beheben. Fehlende Alternativtexte oder zu schwache Kontraste muss dann niemand mehr von Hand aufschreiben, und die Prüfung kann sich auf das konzentrieren, was nur ein Mensch beurteilen kann. Wie Sie die Befunde des automatischen Tests an der Ursache beheben, erklärt der Beitrag Barrierefreiheit-Check: Befunde verstehen und beheben.

Angebote vergleichen

Angebote für Barrierefreiheitsprüfungen unterscheiden sich stark im Umfang. Diese Fragen machen sie vergleichbar:

  • Gegen welchen Standard, welche Version und welche Konformitätsstufe wird geprüft?
  • Welche Seiten und Abläufe gehören zur Stichprobe, und nach welchem Prinzip werden sie ausgewählt?
  • Wird von Hand und mit assistiven Technologien geprüft, und mit welchen?
  • Sind eingebundene Dienste von Drittanbietern und PDF-Dokumente enthalten?
  • Ist eine Nachprüfung nach den Korrekturen im Auftrag enthalten?
  • Welche Erfahrung haben die Personen, die prüfen?

Woran Sie einen brauchbaren Prüfbericht erkennen

Die WCAG-EM gliedert eine Prüfung in fünf Schritte: Umfang und Ziel festlegen, die Website erkunden, eine repräsentative Stichprobe auswählen, die Stichprobe prüfen und die Ergebnisse berichten. Ein Bericht, der diesem Aufbau folgt, lässt sich nachvollziehen. Achten Sie darauf, dass er Folgendes enthält:

  • Datum, geprüften Standard und die Liste der geprüften Seiten und Abläufe
  • die eingesetzten Methoden und Werkzeuge
  • zu jedem Mangel das Kriterium, die Fundstelle und eine Beschreibung, mit der sich der Fehler nachstellen lässt
  • eine Einschätzung, wie schwer der Mangel wiegt, und einen Vorschlag zur Behebung
  • eine Zusammenfassung, die auch ohne Fachwissen verständlich ist

Ein Bericht, der nur Kriterien abhakt, ohne Fundstellen zu nennen, hilft bei der Behebung wenig. Umgekehrt ist eine lange Befundliste ohne Angabe des Prüfumfangs schwer einzuordnen.

Nach der Prüfung

Ein Prüfbericht beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Prüfung. Neue Inhalte, Plugins oder ein Theme-Update können neue Barrieren erzeugen. Den automatischen Teil können Sie nach jeder Änderung mit dem kostenlosen Scan wiederholen; er zeigt, ob maschinell messbare Fehler zurückgekehrt sind. Agenturen, die mehrere Kunden-Websites betreuen, finden auf der Seite Für Agenturen das automatische Kunden-Monitoring, in dem der BFSG-Check enthalten ist. Für Änderungen an Navigation, Formularen oder Bestellablauf ist eine erneute manuelle Prüfung sinnvoll.

Lars Neujeffski

Gründer von ScanCompliance.de. Entwickelt den forensischen Compliance-Scanner, der Websites automatisiert auf über 44 Prüfpunkte zu DSGVO, TDDDG, DDG und BFSG untersucht — die technischen Beispiele in dieser Wissensbank stammen aus realen, anonymisierten Scan-Ergebnissen.